Viele ältere Menschen kommen plötzlich in die Situation, dass ein Aufenthalt im Pflegeheim notwendig wird. Oft werden „Schenkungen“ zurückgefordert, obwohl die Eltern jahrelang zu Hause gepflegt wurden. Oft übernimmt das Sozialamt dann die Kosten und tritt anschließend an die Familie mit finanziellen Rückforderungen heran.
Was kommt auf die „Kinder“ zu, wenn plötzlich Unterhalt gezahlt werden soll. Möglicherweise fordert das Sozialamt auch dazu auf, eigenes Vermögen einzusetzen. Wo die Einkommensgrenzen liegen und wann Vermögen überhaupt einzusetzen ist, wird anhand von konkreten Beispielen erläutert. Dazu gehört auch die Erörterung, was bei einer vorsorglichen Vermögensübertragung zu beachten ist.
Die Veranstaltung soll den Zuhörenden die Gelegenheit geben, eigene Fragen einzubringen.
Der Referent ist Rechtsanwalt, Mediator, sowie Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Koblenz.
Ort: VHS Koblenz, Hoevelstraße 6
Zeit: Mittwoch, 05.10.2016, 17:30 Uhr – 19:00 Uhr