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Familienrecht

Für jede Partnerschaft, dies gilt für die Ehe ebenso wie für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragene oder nicht eingetragene Partnerschaft, gibt es gesetzliche Regelungen. Niemand kann absehen, was sich in der Zukunft ergibt. Wenn sich unterschiedliche Vorstellungen entwickeln, wenn es zur Trennung kommt, treten viele Unsicherheiten und Fragen auf.

Sind Kinder da, kann es noch schwieriger werden. Schon im Interesse der Kinder, aber auch im eigenen Interesse ist es wichtig, für die Zukunft möglichst schnell und fair Lösungen und Wege zu finden. Dies betrifft vor allem Fragen zum Umgang mit den Kindern, zur Regelung des Unterhalts und des Vermögensausgleichs.

Durch vorsorgende vertragliche Vereinbarungen können im Falle einer Trennung in vielen Bereichen spätere Unsicherheiten und Konflikte vermieden werden. Über die Möglichkeiten, die Ihnen in dieser Hinsicht zur Verfügung stehen, beraten wir Sie gerne.

Dennoch ist es im Trennungsfall oftmals erforderlich, sich Unterstützung zu suchen. Unbedachte Äußerungen und Handlungen können jahrelange Streitigkeiten auslösen, die alle Beteiligten und vor allem die Kinder sehr stark belasten.

Wir halten es für unabdingbar, Ihnen neben der juristischen Qualifikation auch die kommunikative Kompetenz anzubieten, damit eine interessengerechte Lösung für die Zukunft gefunden werden kann.

Erstberatung:

Es ist regelmäßig wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Der Bedarf kann schon auftreten, wenn nur darüber nachgedacht wird, eine Trennung durchzuführen, jedenfalls aber dann, wenn eine Trennung eingetreten ist. Er kann aber auch später auftreten, scheuen Sie sich nicht, sich zu informieren. Es ist sehr wichtig informiert zu sein, damit man seine Rechte auch wahren kann.

Ablauf einer Erstberatung:

Nach Terminvereinbarung findet ein persönliches Gespräch statt. Dort wird die Situation geschildert, damit sich der Anwalt ein Bild von der Lage machen kann. Es können Fragen gestellt werden und es erfolgt eine erste Einschätzung. Insbesondere wird besprochen, was geschieht, wenn man nichts unternimmt und ob man noch warten kann. Es wird ferner erörtert, was der Mandant ggf. selbst machen kann und es wird erläutert, ob eine professionelle Unterstützung sinnvoll ist, wie dies ablaufen kann und wie die Kosten geregelt werden. Diese Erstberatung kostet 100,00 €/h zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % (insgesamt 119,00 € für eine Stunde).

Internetrecherchen:

Eine Information im Internet kann sehr wertvoll sein, regelmäßig stellt sich aber die Frage, ob die dortige Situation zur eigenen Situation passt und vor allem, ob es eine vollständige Information ist. Es schadet jedenfalls nicht, sich im Internet zu informieren; in der Regel reicht es aber nicht aus, um eine wirklich belastbare und vollständige Einschätzung der eigenen Situation zu erhalten.

Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben (Ius vigilantibus scriptum est)

Markus A. Becker, M.M.

Rechtsanwalt und Mediator

Anschrift Kanzlei Koblenz
Neustadt 19/Schloßrondell
56068 Koblenz

Telefon: 0261/9143370
Fax: 0261/9143380

Steuer-Nr.: 214/5781/5468

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