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Erbrecht

Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass die Familie vom Tod eines Partners oder eines Elternteils getroffen werden kann?

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Vermögen im Todesfall nach bestimmten Kriterien auf mehrere Personen verteilt wird, auch wenn dies gegebenenfalls gar nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das Vermögen kann zerschlagen werden und es müssen Pflichtteilsansprüche erfüllt werden. Auch gibt es oft Streit bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, dies zu vermeiden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um dafür Sorge zu tragen, dass nach dem Tod Ihr Wille umgesetzt wird. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen.

Pflichtteilsansprüche gefährden den Nachlass – Möglichkeiten der Reduzierung

Das strenge Pflichtteilsrecht kann dazu führen, dass der oder die Erben kurzfristig hohe Zahlungen an Pflichtteilsberechtigte zahlen müssen. (Pflichtteilsberechtige sind nahe Angehörige, wie z. B. Kinder, dies könen gemeinsame Kinder bei einem Berliner Testament sein oder auch einseitige Abkömmlinge bzw. auch der Ehegatte). Diese Bedrohung abzuwehren ist ein wichtiges Anliegen. Dies kann durch verschiedene Gestaltungsinstrumente erreicht werden. Dabei sind unter anderem folgende Themen wichtig: Kommt eine Adoption in Betracht? Sind im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Regelungen z.B. aleatorische Abfindungsklauseln  ein zulässiger Weg (gänzlicher Ausschluss der Erben oder jedenfalls eine Begrenzung)? Wo sind die Grenzen? Kommt eine Güterstandsschaukel in Betracht? Es kommen auch dann noch Regelungen in Betracht, wenn ein Ehegatte bereits gesundheitlich eingeschränkt ist und passende Vollmachten vorliegen.

Fällt ein Unternehmen in den Nachlass, so ist es noch wichtiger, rechtzeitig Vorsorge zu betreiben. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater erarbeiten wir Lösungen, die die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und Ihren Interessen gerecht werden.
Als Erbe haben Sie oft unmittelbar nach dem Trauerfall sehr schnell wichtige Entscheidungen zu treffen. Wir stehen Ihnen auch in Eilfällen kurzfristig zur Seite. Gerne beraten und vertreten wir Sie, wenn es um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geht. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, die sich im außergerichtlichen Bereich ergeben, über die Chancen eines Mediations- und Vermittlungsverfahrens sowie über die gerichtlichen Schritte, die manchmal unvermeidlich sind.
Sind Sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt, so ist besondere Vorsicht geboten. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

Eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst Ihre Geschicke bestimmen können. Um zu vermeiden, dass fremde Personen über Sie entscheiden, muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. So können Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln können (insbesondere durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen).

Der Tod eines Menschen hat viele rechtliche Konsequenzen, die man als Laie zunächst kaum überblicken kann.
Leider ist es oft notwendig, Missbrauch zu verhindern und sehr kurzfristig Sicherungsmaßnahmen einzuleiten,

  • um den Nachlass vor Zugriffen zu schützen,
  • aber auch um das eigene Vermögen des Erben zu schützen. Dies gilt vor allem, wenn nicht klar ist, welche Schulden vorhanden sind. Dies ist aber noch wichtiger, wenn eine Firma in den Nachlass fällt. Nicht immer ist es sinnvoll, vorschnell auszuschlagen, ohne die anderen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung zu kennen.
  • im Pflichtteilsrecht gibt es die Möglichkeit, schon vor dem Tod durch eine entsprechende Gestaltung, die auch rechtlich zulässig ist, Pflichtteilsrechte in manchen Fällen (insbesondere bei einseitigen Abkömmlingen, also z.B. bei einem Kind aus erster Ehe) durch eine Enterbung eine Reduzierung auf die Hälfte zu erreichen. Darüber hinaus kann dieser Betrag nochmals um 50 % reduziert werden, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dafür vorliegen. Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig beraten zu lassen (Maßnahmen der Pflichtteilsreduzierung). Nicht selten führt ein Unterlassen in diesem Bereich dazu, dass durch Pflichtteilsansprüche (dies ist regelmäßig ein Anspruch auf Zahlung von Geld, der unverzüglich fällig gestellt werden kann) auch das selbst bewohnte Haus veräußert werden muss, wenn das nötige Bargeld nicht aufgebracht werden kann. Dies kann sogar noch dann geschehen, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt und genutzt werden kann.
    Umgekehrt können dabei auch Fehler auftreten, sodass später genau geprüft werden sollte, ob solche Maßnahmen tatsächlich wirksam durchgeführt wurden.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es daher dringend geboten, sich qualifiziert beraten zu lassen!

 

Erstberatung:

Es ist regelmäßig wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Der Bedarf tritt in der Regel auf, wenn ein Todesfall aufgetreten ist, aber auch schon vorher kann es wichtig sein sich zu informieren, wenn beispielsweise Regelungen zu Unterstützung von Angehörigen vereinbart werden sollen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Manchmal ist es wichtig, rechtzeitig Vermögen zu übertragen, um es in der Familie zu erhalten. Es kommt immer wieder auch vor, dass es Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmißbrauch gibt. Wichtig ist es, sich rechtzeitig zu informieren, damit man seine Rechte wahren kann.

Ablauf einer Erstberatung:

Nach der Terminvereinbarung findet ein persönliches Gespräch in der Kanzlei statt. In Ausnahmefällen ist es auch möglich Auswärtstermine durchzuführen. Sprechen Sie mein Sekretariat einfach an. Im Termin können Sie Ihre persönliche Situation und Ihre Fragen schildern. Es erfolgt eine erste rechtliche Einschätzung. Dabei wird darüber gesprochen, ob man noch warten kann, oder ob schon durch Zeitablauf Nachteile entstehen können. Sie werden darüber informiert, was Sie selbst tun können und darüber, ob ich Ihnen auf professioneller Ebene helfen kann und wie dies abgerechnet wird, wenn ich Sie unterstützen soll.

Diese Erstberatung kostet 100,00/h zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer , z.B. 19 % (für eine Stunde daher 119,00 €).

Internetrecherchen:

Informationen, die man aus dem Internet hat, können sehr wertvoll sein. Es stellt sich aber regelmäßig die Frage, ob die Information richtig ist und ob sie zu der eigenen Situation passt und vor allem, ob es auch eine vollständige Information ist, oder ob man etwas übersehen hat. Es schadet also überhaupt nicht, sich im Internet zu informieren; in aller Regel reicht es aber nicht aus, um eine wirklich belastbare und vor allem vollständige Einschätzung der eigenen Situation zu erhalten.

Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben (Ius vigilantibus scriptum est).

Wir beraten und informieren Sie gerne in allen Fragen, die sich Ihnen auf dem Gebiet des Erbrechtes stellen. Sprechen Sie uns an!

Informationen über Testamentsvollstreckung

Markus A. Becker, M.M.

Rechtsanwalt und Mediator

Anschrift Kanzlei Koblenz
Neustadt 19/Schloßrondell
56068 Koblenz

Telefon: 0261/9143370
Fax: 0261/9143380

Steuer-Nr.: 214/5781/5468

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